In Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), bekommen Patienten mit privater Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung ihre Rechnungsbeiträge wieder erstattet (je nach Versicherungsumfang).
Die Preise der jeweiligen Untersuchungen, Behandlungen oder Behandlungsserien, werden zuvor besprochen und können jederzeit in meiner Praxis erfragt werden.
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